Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Teilnahme und Anmeldung


Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen, die dem KREISEL e.V., Heinz-Beusen-Stieg 5, 22926 Ahrensburg, persönlich, telefonisch, postalisch, per E-Mail oder über das Onlineportal auf der Internetseitewww.kreiselhh.de übermittelt werden.

Die Teilnahme an Fachseminaren ist i. d. R. Fachleuten aus Gesundheit, Pädagogik, Psychologie möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ist ein gewünschter Kurs bereits belegt, erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung.


Die Teilnahme an langfristigen Weiterbildungen (modular ein bis drei Jahre) ist an fachliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft, die für die jeweiligen Weiterbildungen geregelt sind. Die Teilnahme von anders Qualifizierten ist auf Anfrage und nach individueller Prüfung der Eignung möglich. Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, die Angaben wahrheitsgemäß zu machen, ferner ist er/sie für die Korrektheit bzw. Änderung von Kontaktdaten im Laufe der Vertragsbeziehung verantwortlich. Mit der Zusendung des unterschriebenen Anmeldeformulars ist die Anmeldung verbindlich. Selbstverantwortung: Eine berufsbegleitende Zusatzausbildung ist keine Therapie, sondern professionelle Selbsterfahrung und Weiterbildung. Sie setzt eine normale psychische Belastbarkeit voraus. Die Teilnahme geschieht eigenverantwortlich.


Der/die Teilnehmer*in erklärt sich durch die Teilnahme an unseren LIVE-Online Veranstaltungen bereit,
- den zugesandten Link nicht an unberechtigte Personen weiterzuleiten,
- nur als Person selbst an der Veranstaltung teilzunehmen,
- die Inhalte und ggf. persönliche Daten, die in der Veranstaltung besprochen oder für die Teilnehmer sichtbar sind, nicht an Unbeteiligte weiterzugeben,
- keine Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Fotos oder ähnliches von der Veranstaltung anzufertigen.

§ 2 Beginn, Dauer und Leistung


Beginn und Dauer und Leistungen der Fachseminare und Weiterbildungsgänge sind in der Ausschreibung festgelegt. Änderungen nach aktuellen Gegebenheiten sind vorbehalten.

Unterrichtspapiere werden bei LIVE-Online-Seminaren ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Einzelne Blätter müssen ggfs. ausgedruckt werden oder zur digitalen Bearbeitung am Tablet vorliegen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Fachseminare
Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, nach Erhalt der Anmeldebestätigung bzw. Rechnung (Versand erfolgt per E-Mail als unverschlüsselter PDF Anhang) innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist die Seminargebühren zu bezahlen. Nur innerhalb der angegebenen Frist gilt der gewährte Frühbucherrabatt.
Nach Überschreiten der Zahlungsfrist behalten wir uns vor, den Platz neu zu vergeben.
KREISELnetzwerkmitglieder erhalten einen Netzwerkrabatt. Bei der Anmeldung ist die Mitgliedschaft anzugeben, nach Ausstellung der Rechnung kann der Rabatt nicht mehr gewährt werden.


Langfristige Weiterbildungen
Der KREISEL e.V. nutzt für langfristige Weiterbildungen das SEPA-Lastschriftverfahren. Hierzu unterzeichnet der/die Teilnehmer*in das vom KREISEL e.V. vorbereitete SEPA-Lastschriftmandat, welches mit der Anmeldung einzureichen ist. Die Zahlung der Lehrgangsgebühr erfolgt dann per Einzug in Raten gemäß Ratenplan, der mit der Rechnung ausgehändigt wird (Versand erfolgt per E-Mail als unverschlüsselter PDF Anhang).

§ 4 Rücktritt von Fachseminaren

Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 € berechnet, der Rest wird erstattet.
Diese Bearbeitungsgebühr entfällt,
- wenn gleichzeitig mit dem Rücktritt ein anderes Seminar gebucht wird;
- wenn eine Ersatzperson benannt wird


Bei kurzfristigem Rücktritt = 14 und weniger Tage vor Kursbeginn wird die volle Kursgebühr fällig, sofern nicht eine Ersatzperson benannt wird.

§ 5 Kündigung oder Unterbrechung von langfristigen Weiterbildungen

Der/die Teilnehmer*in kann bei Veranstaltungen, die länger als 6 Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 6 Lehrgangsmonate kündigen. Danach kann der/die Teilnehmer*in den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des nächsten Monats ordentlich kündigen.
Eine Bearbeitungsgebühr von 100 € wird in Rechnung gestellt. Abgerechnet werden Seminarunterlagen und alle vereinbarten Seminartage bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und die Gebühr. Übersteigen die geleisteten Ratenzahlungen die Abrechnungssumme, wird das Guthaben erstattet. Noch ausstehende Beträge, die nicht durch bereits gezahlte Raten abgedeckt sind, werden in Rechnung gestellt und sind mit einer Frist von zwei Wochen zu begleichen.
 

Sollte ein/e Teilnehmer*in wegen Krankheit oder aus anderen Gründen am gesamten Kurs nicht weiter teilnehmen können, besteht nach Absprache die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt einen Lehrgang fortzusetzen. Bei Wiedereinstieg wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 € in Rechnung gestellt.
 

KREISEL e.V. kann aus wichtigem Grund den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit kündigen. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn der/die Teilnehmer*in gegen häusliche Anordnungen verstößt. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der/die Teilnehmer*in mit der Zahlung der Veranstaltungsgebühren in Höhe eines Betrages zwei Raten in Verzug gekommen ist. Im Fall dieser außerordentlichen Kündigung durch KREISEL hat der/die Teilnehmer*in die Veranstaltungsgebühren anteilig bis Ablauf der Kündigungsfristen zu entrichten.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

§ 6 Sonderregelungen

Bei Anmeldungen von bis zu neun Teilnehmer*innen behalten wir uns vor, bei zweitägigen Seminaren die Unterrichtszeit von 16 auf 14 Unterrichtsstunden bzw. bei einem eintägigen Seminar von 8 auf 7 Unterrichtsstunden bei gleichbleibender Seminargebühr zu verkürzen. Die erhöhte Intensität einer kleinen Gruppe sowie die vorherige Absprache mit der/dem Referent*in gewährleisten die vorgesehenen Seminarziele.

In Ausnahmefällen kann es zu Änderungen von Veranstaltungsorten/-terminen oder der/des Referent*in kommen oder LIVE-Online statt Präsenz. Wir informieren die Teilnehmer*innen rechtzeitig per E-Mail über die Verlegung oder Veränderungen der Veranstaltung. Gegebenenfalls nehmen wir notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vor.

Bei Nachweis einer Vorqualifikation, die in einem Beratungsgespräch der Leitung als gleichwertig zum Seminarinhalt anerkannt wird, wird nur ein Tag des Themenblocks berechnet. Der Nachweis muss vor Beginn der Weiterbildung erfolgen und bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

§ 7 Nichtdurchführung

Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus anderen, von KREISEL e.V. nicht zu vertretenden Gründen eine programmgemäße Durchführung nicht möglich, ist der Veranstalter nicht zur Durchführung verpflichtet und informiert per E-Mail darüber, spätestens vier Tage vor Veranstaltungsbeginn.

KREISEL e.V. behält sich im Notfall, z.B. bei kurzfristiger Erkrankung der/des Referent*in, vor, eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben bzw. in Lehrgängen, wenn möglich, die vorgesehene Abfolge von Seminaren zu ändern. In diesem Fall werden die Teilnehmer*innen unverzüglich per E-Mail und Telefon benachrichtigt.
Sollte ein Fachseminar, das von uns bestätigt wurde, abgesagt oder verschoben werden, wird der Kursbeitrag erstattet.
Kosten über den Kursbeitrag hinaus können nicht geltend gemacht werden.

§ 8 Personenbezogene Daten


Wir beachten grundsätzlich die Bestimmungen der DSGVO. Die an KREISEL übermittelten Daten werden von KREISEL für die Organisation der Seminare in der EDV und in manuellen Listen gespeichert und verarbeitet. Die Erhebung der Daten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung. 

Für die Teilnahme an Fachseminaren oder Weiterbildungen werden zu organisatorischen Zwecken und zur Durchführung der Seminare personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden nur an Dritte weitergegeben, die im Unterricht (Kontaktdaten, Beruf), dem organisatorischen Ablauf von z.B. Zertifizierungen (Verbände) oder finanzieller Förderung (Prämien Weiterbildung) involviert sind.
Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, das persönliche Einverständnis dazu einzuholen. Sofern dem KREISEL e.V. diese Einverständniserklärung nicht vorliegt, ist eine Teilnahme an Veranstaltungen des KREISEL e.V. nicht möglich.
Der KREISEL e.V. informiert in regelmäßigen Abständen über Aktuelles. Sofern dieser Service nicht erwünscht ist, wird bei entsprechender Benachrichtigung die E-Mailadresse aus dem Verteiler gelöscht.

Unterricht darf nicht abgefilmt oder aufgenommen werden.

§ 9 Haftung in den Räumlichkeiten des KREISEL e.V.

Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.


Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Haftung bei Hospitationen/Intervision/eigene praktische Arbeit im Rahmen von langfristigen Weiterbildungen

Hospitationen in externen Einrichtungen und eigene praktische Arbeit:
Für die persönliche Haftung der Kursteilnehmer*innen gegenüber den aufnehmenden Betrieben besteht kein Versicherungsschutz durch den KREISEL e.V. Eine Haftung bei Hospitationen gegenüber geschädigten Dritten ist regelmäßig über den aufnehmenden Betrieb gegeben. Es obliegt den Hospitant*innen, den entsprechenden Versicherungsschutz bei den aufnehmenden Betrieben sicherzustellen.
Eine Haftung der Hospitant*innen gegenüber den aufnehmenden Betrieben besteht bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit teilen Arbeitgeber und Hospitant*in die Haftung, bei grober Fahrlässigkeit haftet der/die Hospitant*in voll. Versicherungsschutz besteht weder über den KREISEL e.V. noch über eine bestehende Privathaftpflichtversicherung.


Intervisionstreffen in Privaträumen:
Für die persönliche Haftung der Kursteilnehmer*innen gegenüber Dritten besteht kein Versicherungsschutz durch den KREISEL e.V. Jede beteiligte Person ist für Schäden im Rahmen der persönlichen Haftpflicht haftbar.
Solange es sich um privat organisierte Treffen handelt, besteht in aller Regel für Schadensersatzansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts bei einfacher, mittlerer und grober Fahrlässigkeit Versicherungsschutz über eine private Haftpflichtversicherung.

§ 11 Schlussbestimmungen


Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit sind die Vertragspartner*innen verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 1.2.2024