Titel FiL und BVL

Das können Sie bei uns werden: Ihre Vorbildung und unsere Abschlüsse

KREISELabschlüsse

Nach Abschluss der Weiterbildung sind Sie repräsentative Vertreter_in des Berufsbildes Integrative Lerntherapie, womöglich zusätzlich zertifiziert vom Fachverband für integrative Lerntherapie FiL und vom Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie BVL.
Nach Abschluss unserer Ausbildung vergeben wir unser eigenes KREISELzertifikat, das bundesweit hoch anerkannt ist. Nach Beendigung aller Ausbildungsteile und erfolgreicher Prüfung erhält jede Absolvent_in – unabhängig von der Vorbildung – dieses Zertifikat. Nach einzelnen Ausbildungsabschnitten vergeben wir zudem Zwischenstufen-Bescheinigungen, wie eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung sowie die KREISELurkunde.
Zusätzlich zur Vergabe des KREISELzertifikats ist der KREISEL e.V. berechtigt, die Zertifikate des BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.) zu vergeben. Die KREISELausbildung ist auch zertifiziert vom FiL (Fachverband für integrative Lerntherapie e.V.), so dass Absolvent_innen mit dem Abschluss beim KREISEL auch den FiL-Titel erhalten. Das Erlangen der Titel ist bei beiden Verbänden an bestimmte individuelle Voraussetzungen geknüpft. 

Hier können Sie überprüfen, welchen Abschluss Sie mit Ihrer Vorbildung erlangen können.

HINWEIS: Diese Zertifikate können auch von Absolvent_innen anderer Weiterbildungseinrichtungen erlangt werden, wer z.B. schon einen der BVL-Titel hat, kann den zweiten erlangen, oder wer den BVL-Titel hat, kann den FiL-Titel erlangen  – fragen Sie dazu gern bei uns an!

Das Anmeldeformular zu den Titeln können Sie hier herunterladen.

 

Genaue Regelungen zu den Zertifizierungen von FiL und BVL:

Zertifikate des Fachverbands für integrative Lerntherapie e.V. FiL

Das FiL-Zertifikat kann

  • durch Absolvieren der großen KREISELausbildung oder
  • durch Absolvieren der Ausbildung Dyslexie (= alle Themen ohne die Dyskalkuliethemen) oder
  • durch Absolvieren der Ausbildung Dyskalkulie (= alle Themen ohne die Dyslexiethemen) erworben werden.

Um die Zertifizierung durch den FiL zu ermöglichen, nimmt eine Vertreterin des FiL an einem der KREISELprüfungstage teil.

Die Gebühren betragen 225€.

Bei Nicht-Akademikern ist eine vom FiL begleitete wissenschaftliche Hausarbeit zu verfassen (Neuregelung bei Beginn der Ausbildung im Jahr 2014, entfällt bei früherem Beginn).
Bitte lesen Sie hierzu in der Weiterbildungsordnung des FiL insbesondere die Kriterien zur Titelvergabe.

HINWEIS: Die Zertifikate „Integrative Lerntherapeutin/Integrativer Lerntherapeut FiL“ bzw. die Spezifizierung Dyslexie bzw. Dyskalkulie erhalten ordentliche Mitglieder des FiL. Außerordentlichen Mitgliedern kann nach der Weiterbildungsordnung die ordentliche Mitgliedschaft und das FiL-Zertifikat auf Antrag verliehen werden. Hier finden Sie Informationen zur Mitgliedschaft des FiL

Testen Sie den FiL: Schnuppermitgliedschaft

Zertifikate des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie e.V. BVL

Titel DyslexietherapeutIn nach BVL®
Gruppe eins: Teilnehmer_innen mit folgender Vorbildung können diesen Titel bereits nach Abschluss der ersten beiden Module (Grundlagen und Vertiefung) mit der KREISELurkunde beantragen:
•    Teilnehmer_innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium in Psychologie, Lehramt, Sonder-, Diplom-, Sozialpädagogik
•    Logopäd_innen / Sprachtherapeut_innen
•    Teilnehmer_innen, die an einer Fachschule für Heilpädagogik ihren Abschluss gemacht haben.

Gruppe zwei: Nach Abstimmung mit dem BVL (Kompetenzprofil) können zudem Ergo- und Physiotherapeut_innen sowie Erzieher_innen mit besonderen pädagogischen Fähigkeiten den Titel nach dem vierten Modul (Professionalisierung) zusammen mit dem KREISELzertifikat erlangen.

Gruppe drei: Ab September 2019 können auch alle anderen Teilnehmer_innen die Titel des BVL erhalten! Diejenigen, auf die die oben genannten Vorqualifikationen nicht zutreffen, benötigen: Das KREISELzertifikat (Module 1, 2 + 4), plus zwei weitere Fallberichte und die Zustimmung des BVL nach Erstellen eines Kompetenzprofils.

Die Zertifizierungsgebühr beträgt 250€ bzw. 100€, wenn der Titel Dyskalkulietherapeut_in BVL schon vorliegt.

Für die Gruppe drei kommen Kosten in Höhe von 90€ Betreuungspauschale für die weiteren Berichte hinzu.

HINWEIS: Wenn die Zustimmung des BVL erforderlich ist (Gruppen zwei und drei), muss der KREISEL dort das individuelle Kompetenzprofil zur Vorprüfung einreichen. Die Kosten dafür betragen 100€; bei erfolgter Zustimmung werden diese mit der Zertifizierungsgebühr verrechnet.

 

Titel DyskalkulietherapeutIn nach BVL
Gruppe eins: Teilnehmer_innen mit folgender Vorbildung können diesen Titel bereits mit der KREISELurkunde Dyskalkulie (Module 1, 2 und 3) erlangen:
•    Teilnehmer_innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium in Psychologie, Lehramt, Sonderpädagogik, Diplom-, Sozialpädagogik
•    Logopäd_innen/Sprachtherapeut_innen, die schon den Titel Dyslexietherapeut_in nach BVL erlangt haben
•    Teilnehmer_innen, die an einer Fachschule für Heilpädagogik ihren Abschluss gemacht haben.

Gruppe zwei: Nach Abstimmung mit dem BVL (Kompetenzprofil) können zudem Ergo- und Physiotherapeut_innen, andere Logopäd_innen sowie Erzieher_innen mit besonderen pädagogischen Fähigkeiten den Dyskalkulie-Titel mit dem KREISELzertifikat erlangen.

Gruppe drei: Ab September 2019 können auch alle anderen Teilnehmer_innen die Titel des BVL erhalten! Diejenigen, auf die die oben genannten Vorqualifikationen nicht zutreffen, benötigen: Das KREISELzertifikat (Module 1 bis 4) plus zwei weitere Fallberichte und Zustimmung des BVL nach Erstellen eines Kompetenzprofils.

Die Zertifizierungsgebühr beträgt 250€ bzw. 100€, wenn der Titel Dyslexietherapeut_in nach BVL schon vorliegt.

Für die Gruppe drei kommen Kosten in Höhe von 90€ Betreuungspauschale für die weiteren Berichte hinzu.

HINWEIS: Wenn die Zustimmung des BVL erforderlich ist (Gruppen zwei und drei), muss der KREISEL dort das individuelle Kompetenzprofil zur Vorprüfung einreichen. Die Kosten dafür betragen 100€; bei erfolgter Zustimmung werden diese mit der Zertifizierungsgebühr verrechnet.

Zum Führen der BVL-Titel ist eine Mitgliedschaft im BVL vorausgesetzt.

 

Bundesverband  Legasthenie und Dyskalkulie BVL – Zwischenaudit beim KREISEL

Am 26. Juli 2017 hat das regelmäßige Zwischenaudit des BVL stattgefunden. Inzwischen liegt uns der sehr zufriedenstellende Audit-Bericht von Frau ANNETTE HÖINGHAUS vor. Ich zitiere aus der Schlussbetrachtung:

„Das Zwischenaudit beider Weiterbildungen hat gezeigt, dass die Kurse anforderungsgerecht aufgebaut  und durchgeführt werden.  Es gibt keine Abweichungen zu den BVL-Anforderungen. Die umfassenden Angebote für Kursteilnehmer und Referenten in der Weiterbildung machen den KREISEL zu einer Weiterbildungseinrichtung, die nicht nur zum Lerntherapeuten qualifiziert, sondern auch für eine darüber hinausgehende Weiterbildung zum Dozenten oder Supervisor sorgt. Durch die Qualifizierung von eigenen Dozenten stellt der KREISEL sicher, dass der von KREISEL erarbeite lerntherapeutische Ansatz gezielt in die Weiterbildung von neuen Lerntherapeuten einfließt. Über diesen Weg wird dafür Sorge getragen, dass die Dozentenqualifikation auf einem hohen Niveau bleibt und lerntherapeutischen Konzepte erfolgreich vermittelt werden. Das KREISEL-Netzwerk ist ein ergänzendes Angebot, damit alle ehemaligen Kursteilnehmer immer aktuell informiert bleiben.

Die Organisation und Durchführung der Weiterbildung beim KREISEL hat qualitativ ein hohes Niveau erreicht und das Interesse an der Teilnahme an der Weiterbildung zeigt, dass durch die Empfehlungen ehemaliger Kursteilnehmer viele neue Teilnehmer den Weg zum KREISEL finden.

Insgesamt konnte aufgezeigt werden, dass der KREISEL gezielt in neue Strukturen investiert hat, um das Weiterbildungsangebot auch in Zukunft auf einem hohen qualitativen Niveau zu halten.“

Wir freuen uns natürlich und sind stolz über diese positive Einschätzung!