Arbeitsamt
Ab sofort kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch das Arbeitsamt erfolgen (Bildungsgutschein).
Zertifiziert sind in HAMBURG und HEIDELBERG folgende Weiterbildungen:
* die große Lerntherapie-Ausbildung: "3 Teile in 2 Jahren" Infoblatt "3 in 2"
Dazu: Auflistung Selbststudium und Praktische Anteile
* Teil 1 GRUNDLAGEN Infoblatt GRUNDLAGEN
* Teil 2 PROFESSIONALISIERUNG Infoblatt PROFESSIONALISIERUNG
* Teil 3 ZERITFIZIERUNG & PROFILBILDUNG Infoblatt ZERTIFIZIERUNG
* die komplette Dyskalkulie-Ausbildung (46 Tage) Infoblatt DYSKALKULIE
Zum Unterricht hinzu kommen Häusliche Anteile
Wer die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, kann sich mit Verweis auf diese Zertifizierung an seinen Berater wenden.
Ein HINWEIS: Nach den gleichen Kriterien hat inzwischen auch die Rentenversicherung in mehreren Fällen die Kosten übernommen.
Weitere Informationen auf der Seite Fortbildungen Lerntherapie Ordner Arbeitsamt
Bildungsprämie
Seit Beginn des Jahres 2010 gibt es eine erhebliche finanzielle Unterstützung für Fort- und Weiterbildung: Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds ESF der Europäischen Union gefördert.
„Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten
Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren - zum Bespiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht übersteigt. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Damit übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.“
Die Bezuschussung beträgt 50% der Seminargebühren, maximal 500€ im Jahr.
Dies kann genutzt werden
- für ein einzelnes Seminar
- für eine Seminarreihe (z. B. DYSKALKULIE, LERNCOACH, KINDERTHERAPEUTISCHE INTERVENTIONEN, FRÜH FÖRDERN; oder auch für eine individuelle Reihe nach eigener Zusammenstellung = "Entwicklung/Ausweitung des Praxisprofils" (der "Blumenstrauss")
- für eine komplette Weiterbildung (die einzelnen Teile der Weiterbildung Lerntherapie, Familienhebamme, Systemische Beratung, EPB)
Daher lohnt es sich, die EINMAL im Jahr zu vergebende Prämie durch die Belegung mehrerer Veranstaltungen möglichst vollständig zu nutzen.
Die Bildungsprämie kann nicht mit anderen Zuschüssen (zum Beispiel Behörde) kombiniert werden.
Alle Informationen dazu sind zusammengestellt unter Vorgehen für die Bildungsprämie
Und zum Hintergrund ein Flyer
http://www.bildungspraemie.info/_media/BP_Flyer_01012010_BITV.pdf
Kurzfassung
1. Beratungsstelle herausfinden unter http://www.bildungspraemie.info/de/170.php
2. Termin vereinbaren
3. Unterlagen zusammenstellen (Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung)
4. Im Beratungsgespräch Bildungsziel formulieren (Seminar-/Reihenthema benennen;
"Dyskalkulie", "Neue Methoden in der Lerntherapie"; "Erweiterung des Praxisprofils", "Neue Verfahren in
der ... (Hebammenarbeit, Frühen Förderung ...)"
5. Veranstalter KREISEL benennen und begründen ("regional gut gelegen", "gute Vorerfahrungen")
WICHTIGER HINWEIS: Da vor dem Gespräch noch keine Anmeldung erfolgt sein darf, gibt es ab sofort die Möglichkeit, sich im KREISEL für ein Seminar und/oder eine größere Weiterbildung "VORMERKEN" zu lassen. Dies ist also keine gültige Anmeldung! Wir bitten daher anschließend schnellstmöglich um das Einreichen der Bildungsprämie. Und wir bitten um Verständnis, dass wir maximal vier Wochen den Platz freihalten können.
Zum Hintergrund gibt es reichlich Informationen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unter http://www.bildungspraemie.info/index.php
Weiterbildungsbonus
Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2010 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter) und deren Beschäftigte.
Die flexibel einsetzbaren Zuschüsse erleichtern Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen eine sinnvolle Weiterbildung - die so optimierte personelle Qualität stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und damit dessen Position am Markt.
Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden über den „Weiterbildungsbonus“ zu 50% übernommen, maximal EUR 750 pro Jahr und Person.
Weitere Informationen finden Sie unter www.weiterbildungsbonus.net
Speziell für Niedersachsen
Das Land Niedersachsen unterstützt - alternativ zur Bildungsprämie - über das Programm „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ IWiN die Teilnahme an Fortbildungen im KREISEL sehr großzügig.
Förderfähig sind kleine und Kleinstunternehmen sowie Selbstständige – also LerntherpaeutInnen und welche, die es werden wollen! Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Freiberufler (auch wenn einzelne Sachbearbeiter dies schon anders beantwortet haben).
Dies gilt für kleinere Fortbildungen bis hin zu ganzen Lehrgängen.
Gefördert werden kann bis zu 5000€ pro Haushaltsjahr! Je nach Wohnort, einige Regionen werden mehr gefördert als andere. Eine Seite die alles über IWiN zusammenfasst siehe unten.
Die Antragsformulare sind einfach, anzuschauen hier:
http://iwin-niedersachsen.de/content/view/26/45/
Dort sind auch die regional zuständigen Ansprechpartner benannt – Frau Lorenz in Stade hat konkret schon Teilnehmer gefördert.
Wichtig ist, wie auch bei der Bildungsprämie, sich nicht anzumelden, bis die Zusage zur Förderung da ist – bitte im KREISEL nur vormerken lassen zur Platzreservierung.
Die Weiterbildung sollte laut IWiN-Regeln, sofern es möglich ist, in Niedersachsen angeboten werden. In begründeten Fällen kann von der Regelung abgewichen werden – und dies ist auch im Zusammenhang mit dem KREISEL schon vielfach geschehen.