ein Partner in der interdisziplinären Betreuung entwicklungs- und lernauffälliger Kinder
Vor Beginn einer Lerntherapie sollte bei allen Kindern eine genaue Abklärung der Sehfunktionen erfolgen.
80% der Sinneswahrnehmung des Menschen werden über die Augen aufgenommen. Bei Störungen ist es verständlich, dass Entwicklungs- und Lernauffälligkeiten ausgelöst oder verstärkt werden können.
Im Rahmen der Abklärung sind folgende Untersuchungen wichtig:
Untersuchung
- Prüfung der Sehschärfe
- Messung der Fehlsichtigkeit. Untersuchung mit speziellen Augentropfen durch den Augenarzt oder die Orthoptistin
- Kontrolle der Augenstellung
- Zusammenarbeit beider Augen. Stereosehen
Zu beachten:
- Altersgerechter Test. Prüfung mit eng zusammenstehenden Sehzeichen entsprechend einer Lesesehschärfe
- Bei Auffälligkeiten ist immer eine Untersuchung der Fehlsichtigkeit erforderlich! Eine Weitsichtigkeit kann sonst nicht sicher erfasst werden.
- Manifestes Schielen und latentes (verborgenes) Schielen mit den entsprechenden Störungen des beidäugigen Sehens soll ausführlich untersucht werden. Tests ggf. unter Belastung oder abends durchführen.
- Dies sind keine Tests der räumlichen Wahrnehmung, sondern des räumlichen Sehens und der beidäugigen Zusammenarbeit. Wichtig bei belastungsabhängigen Beschwerden.
Mögliche Beschwerden des Patienten
- Leseunlust, meidet Naharbeit (Puzzle, Malen). Unter Belastung Verschwommensehen, Kopfschmerzen, kann Zeilen nicht einhalten
- Unter Belastung der Augen treten häufig Kopfschmerzen auf, Verschwommensehen im Nahbereich, Zeilen werden nicht eingehalten, Lesen wird zunehmend gemieden und / oder gelingt nur mühsam!
- Kinder berichten häufig, dass die Zeilen tanzen, das Bild unruhig ist, sie sich nicht auf die Buchstaben konzentrieren können bis hin zu Doppelbildern bei Müdigkeit.
- Alle vorher genannten Beschwerden
Welche therapeutischen Möglichkeiten gibt es für diese Kinder, bevor z.B.eine Lerntherapie begonnen wird?
Sollte sich bei der Untersuchung durch die Orthoptistin ein auffälliger Befund ergeben, sind folgende therapeutische Maßnahmen möglich:
Befund
- Minderung der Sehschärfe
- Keine volle Sehschärfe trotz Brille (Amblyopie, Sehbehinderung)
- Auffälligkeiten der Augenstellung, Sehstörungen unter Belastung der Augen
Therapie
- Brille, Kontrolle der Sehschärfe, Beratung für visuell geeignete Schulmaterialen
- Ist die Sehschärfe auch mit Brille nicht ausreichend gut, liegt evtl. eine funktionelle Schwachsichtigkeit vor – Amblyopie. Es ist eine besondere Therapie zur Verbesserung der Sehschärfe erforderlich, mit Augenpflastern oder Anpassung vergrößernder Sehhilfen
- Nach Abklärung und Korrektur des Sehfehlers: Augenmuskelfunktionstraining, Visuelles Wahrnehmungstraining, Prismenanpassung, Schieloperation
Besonderheiten
- Eine gut sitzende Kinderbrille ist wichtig!
- Lern- oder andere Therapien sollten ohne das Augenpflaster durchgeführt werden. Gerne in Rücksprache mit der behandelnden Orthoptistin
- Prismen dürfen nur (nach einer orthoptischen Untersuchung) durch den Augenarzt verordnet werden.
Informationen erhalten Sie hier: