PROFESSIONALISIERUNG für die lerntherapeutische Praxis

Teil 2 der Ausbildung Integrative Lernförderung & Lerntherapie, zusammen mit den GRUNDLAGEN = BVLzertifizierte Weiterbildung Dyslexie,

Der Teil PROFESSIONALISIERUNG baut auf dem Teil GRUNDLAGEN auf und kann im Anschluss an die GRUNDLAGEN belegt werden.

Inhalte

 In diesem Teil sind die für die Zertifizierung beim Bundesverband für Dyslexie und Dyskalkulie e.V. - BVL - vorgegebenen Inhalte für eine Zertifizierung zusammengefasst. Daneben ist wesentliches Merkmal dieses Teils die Umsetzung der in den GRUNDLAGEN vermittelten Inhalte in die Praxis. Dies wird begleitet durch vertiefende Themen und Supervision, Schreiben von drei Diagnostik- und Verlaufsberichten (über mindestens 40 Stunden; werden von der Ausbildungsleitung kommentiert). Der zweite Teil endet mit einem Prüfungskolloquium.


Der KREISEL hat im Juni 2007 das Zertifizierungsverfahren beim Bundesband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) erfolgreich abgeschlossen und ist berechtigt, den Titel DyslexietherapeutIn nach BVL® zu vergeben.


Teilnehmer mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in Psychologie, Lehramt, Sonderpädagogik,

Diplom-, Sozialpädagogik oder an einer Fachschule für Heilpädagogik und LogopädInnen/Sprachthera-peutInnen erlangen neben der KREISELurkunde - nach Absolvieren der Teile GRUNDLAGEN und PROFESSIONALISIERUNG - die Zertifizierung Dyslexietherapeut nach BVL®.

Andere können - bei Vorliegen besonderer pädagogischer Fähigkeiten und nach Abstimmung mit dem BVL -nach der DREIjährigen Ausbildung die BVL-Zertifizierung erlangen, auf jeden Fall die KREISELzertifizierung.

Zertifizierungskurs Dyslexietherapie = 2. Teil (ca. 1 Jahr) PROFESSIONALISIERUNG  Lerntherapie in der Praxis

Die nächsten Starttermine für den Teil PROFESSIONALISIERUNG:

       HAMBURG Februar 2012; ggfs. ist auf Anfrage noch ein Eintritt in die laufende Weiterbildung möglich

       HEIDELBERG Oktober 2011; später auf Anfrage

Der neue Ausbildungsprospekt   (18.2.2011)    [hier]           

  

  • Zertifikate
    - KREISEL Dyslexietherapie
    - Dyslexietherapeut nach BVL® (bei entsprechenden persönlichen Voraussetzungen, siehe oben)

 

Voraussetzung: 1. Teil GRUNDLAGEN Lesen und Schreiben mit allen Kräften unterstützen oder Vergleichbares

Themen & ReferentInnen PROFESSIONALISIERUNG Lerntherapie in der Praxis

Der Unterricht enthält gemeinsame und flexible Anteile. Er besteht aus

  • einem gemeinsamen und für alle verbindlichen Curriculum im Umfang von 28 plus 17 Unterrichtstagen (GRUNDLAGEN plus PROFESSIONALISIERUNG)
  • und aus einem individuellen Wahlpflichtbereich von 8 Unterrichtstagen (in HEIDELBERG: Dyskalkuliethemen)

     

  • Alle Themen und ReferentInnen finden Sie hier.

Kosten Teil 2

(Teil 1 UND 2 = Voraussetzung für die Zertifizierung Dyslexietherapeut nach BVL®) 

a) Unterricht und Wahlpflichtbereich
  • Teil 2 - PROFESSIONALISIERUNG  für die lerntherapeutische Praxis:  2.400€ 

 

HINWEIS: In besonderen Einzelfällen ist eine Teilnahme an einzelnen Wochenendblöcken möglich.

Bei Buchen eines einzelnen Blocks beträgt der Tagessatz 110€

b) Betreuung, Prüfung und Zertifizierung
  • Für Beratungs- und Serviceleistungen ist eine einmalige Pauschale zu zahlen: 300€ (schriftliche bzw. mündliche Rückmeldungen zu den Berichten über Diagnostik und Therapie, Beratung zur Praxisgründung und zusätzliche Supervision nach Bedarf)
  • Ggfs.  Zertifizierung Dyslexietherapeut nach BVL®:  250€ Gebühr für Prüfung und Zertifizierung. Sofern die Zustimmung des BVL erforderlich ist, muss der KREISEL dort das individuelle Kompetenzprofil zur Vorprüfung einreichen. Die Kosten dafür betragen 100€; bei erfolgter Zustimmung werden sie mit der Zertifizierungsgebühr verrechnet.
Finanzierung

Durch die im Curriculum vorgesehene verpflichtende Durchführung von Diagnostik und Lerntherapie ab dem zweiten Weiterbildungsjahr lässt sich die Weiterbildung zum Teil finanzieren.

In Einzelfällen übernimmt das Arbeitsamt die Kosten - wir unterstützen bei der Antragstellung.
Die Kosten für die Weiterbildung können steuerlich geltend gemacht werden.

 

HINWEISE: ARBEITSAMT: Sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine teilweise oder  

                    vollständige  Kostenübernahme durch das Arbeitsamt möglich. 

               Weiterbildungsprämie