Zertifizierungen
KREISEL, BVL und FiL

Siegel

Der KREISEL vergibt nach jedem Modul einen eigenen Abschluss. Zusätzlich ist der KREISEL berechtigt, die Zertifikate des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) und des Fachverbands für integrative Lerntherapie e.V. (FiL) zu vergeben.

KREISELabschlüsse

Das Modul 1 Grundlagen schließen Sie mit einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung ab.

Die Module 2 und 3 werden mit der KREISELurkunde abgeschlossen, das Modul 4 Professionalisierung mit dem KREISELzertifikat.
Am Präsentationstag erhalten Sie eine vorläufige Urkunde/Zertifikat, die endgültigen Abschlüsse dann mit Einreichen aller häuslichen Anteile.

KREISELurkunde und KREISELzertifikat sind dank ca. 4.000 Absolvent*innen bundesweit sehr verbreitet und hoch anerkannt.

Externe Zertifizierungen

Die KREISELweiterbildung ist mit allen Modulen so konzipiert, dass Sie mehrere Zertifizierungen erhalten können.

Die beiden Verbände BVL und FiL haben Weiterbildungsordnungen und Zertifizierungen entwickelt und setzen sich für deren bundesweite Verbreitung und Anerkennung ein, in der Öffentlichkeit und z. B. bei Jugendämtern und anderen Behörden. Mit der KREISELweiterbildung können Sie alle Titel der verschiedenen Verbände erlangen.

KREISEL e.V. hat als eine der ersten Einrichtungen in Deutschland diese Zertifizierungen erfolgreich absolviert und in regelmäßigen Audits bis heute bestätigt.
Die Zertifikate von FiL und BVL können auch Absolvent*innen anderer Weiterbildungseinrichtungen bei uns erlangen – fragen Sie dazu gern bei uns nach!

Der Titel Integrative Lerntherapeutin FiL/Integrativer Lerntherapeut FiL kann von allen Teilnehmer*innen mit dem KREISELzertifikat erworben werden. Teilnehmer*innen mit akademischer Vorqualifikation können es mit dem KREISELzertifikat erlangen.
Von Teilnehmer*innen ohne akademische Vorqualifikation verlangt der FiL das Verfassen einer vom FiL begleiteten wissenschaftlichen Hausarbeit.

Kosten

Die Zertifizierungsgebühren betragen 225 € und werden an den KREISEL entrichtet.

Titelvergabe

Zum Führen des FiL-Titels ist eine ordentliche Mitgliedschaft im FiL vorausgesetzt. Mit dem KREISELzertifikat kann der Titel Integrative Lerntherapeutin FiL/Integrativer Lerntherapeut FiL beim FiL beantragt werden.

Die Titel Dyslexietherapeut*in BVL® und Dyskalkulietherapeut*in BVL können je nach Vorqualifizierung zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Weiterbildung erworben werden.

Die folgenden Berufsgruppen können einen oder beide BVL-Titel mit Erwerb der KREISELurkunde beantragen (nach Modul 1 und 2 bzw. Modul 3):

  • Akademiker*innen mit einem Studium in Pädagogik oder Psychologie
  • Logopäd*innen/Sprachtherapeut*innen
  • Heilpädagog*innen mit Fachhochschulabschluss

Die folgenden Berufsgruppen können einen oder beide BVL-Titel mit Erwerb des KREISELzertifikats beantragen (nach Modul 1 und 2 und 4 und ggfs. Modul 3):

  • Ergo- und Physiotherapeut*innen sowie Erzieher*innen mit besonderen pädagogischen Fähigkeiten

Diese Personengruppe muss ihre besondere Eignung durch ein Kompetenzprofil nachweisen und vom BVL zugelassen werden.
Der KREISEL leitet nach der Anmeldung das Zustimmungsverfahren beim BVL ein, die Teilnehmerin/der Teilnehmer lässt dem KREISEL hierfür ein Kompetenzprofil zukommen.

Quereinsteiger*innen – anders qualifizierte Berufsgruppen oder Akademiker*innen ohne pädagogische oder psychologische Abschlüsse – können ebenfalls beide BVL-Titel erhalten. Sie benötigen zusätzlich zum KREISELzertifikat:

  • Zwei weitere Förderberichte
  • die Zustimmung des BVL nach Erstellen eines Kompetenzprofils.

Wer beide Titel anstrebt, schreibt je Bereich einen weiteren Förderbericht.

Der KREISEL leitet nach der Anmeldung das Zustimmungsverfahren beim BVL ein, die Teilnehmerin/der Teilnehmer lässt dem KREISEL hierfür ein Kompetenzprofil zukommen.

Kosten

Die Zertifizierungsgebühr beträgt 250 € für den ersten Titel bzw. 100 €, wenn einer der beiden Titel bereits vorliegt. Für Quereinsteiger*innen fallen für die weiteren Förderberichte zusätzliche Gebühren in Höhe von 90 € Betreuungspauschale an.

Titelvergabe

Zum Führen der BVL-Titel ist eine Therapeuten-Mitgliedschaft im BVL vorausgesetzt. Der/die Titel werden zusammen mit dem KREISELabschluss erteilt.

Das Erlangen der Titel ist bei beiden Verbänden an individuelle Voraussetzungen geknüpft. Überprüfen Sie, welchen Abschluss Sie mit Ihrer Vorqualifikation erlangen können!

Abschlüsse und Qualifikationen

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt möglichst ein halbes Jahr vor den Präsentationsterminen. Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular!

Anmeldeformular