Betreuungspauschale

Über eine Betreuungspauschale werden verschiedene Beratungs- und Serviceleistungen abgedeckt. Darunter fallen die schriftliche Begutachtung der Förderberichte, die Beratung und Begleitung zur Praxisgründung und zusätzliche Supervisionen, die nach Bedarf bis zum individuellen Weiterbildungsabschluss ohne Extrakosten gebucht werden können (bis max. zwei Jahre nach der letzten Präsentation).

In den Modulen 2 - 4 werden maximal zwei Betreuungspauschalen erhoben.